Eheschließung im Ausland

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Eheschließung im Ausland

Ehefähigkeitszeugnis

Deutsche Staatsangehörige, die für eine beabsichtigte Eheschließung im Ausland ein Ehefähigkeitszeugnis benötigen, können dies beim Standesamt des aktuellen bzw. letzten Wohnortes in Deutschland beantragen.

Nachbeurkundung einer Eheschließung im Ausland

Deutsche Staatsangehörige, die im Ausland geheiratet haben, können beim Standesamt des aktuellen bzw. letzten Wohnortes in Deutschland die Nachbeurkundung der Eheschließung beantragen. In diesem Fall wird bei dem Standesamt in Deutschland ein Eheregister angelegt und es können dann auch deutsche Eheurkunden ausgestellt werden.

Nähere Informationen finden Sie auf unserer Internetseite

 

Sofern Ihr aktueller Wohnsitz Ratingen ist oder ihr letzter Wohnsitz in Deutschland in Ratingen war, können Sie ein Ehefähigkeitszeugnis vor der Heirat im Ausland oder einen Antrag auf Nachbeurkundung der Eheschließung nach der Heirat im Ausland hier beim Standesamt Ratingen stellen.

Wenn Sie im Ausland wohnhaft sind, können Sie den Antrag auf Nachbeurkundung der Eheschließung auch bei der entsprechenden Auslandsvertretung (Deutsches Konsulat) stellen.

Die zur Beantragung eines Ehefähigkeitszeugnisses oder zur Nachbeurkundung der Eheschließung erforderlichen Dokumente unterscheiden sich im Einzelfall. Bitte erkundigen Sie sich individuell beim Standesamt oder beim Deutschen Konsulat.

Ehefähigkeitszeugnis, deutsches Recht: 50,00 €

Ehefähigkeitszeugnis, internationales Recht: 76,00 €

Nachbeurkundung einer Eheschließung im Ausland: 50,00 €

Ausstellung einer Eheurkunde: 10,00 € für eine Ausfertigung und 5,00 € für jede weitere Ausfertigung derselben Urkunde

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktpersonen