Sterbefall

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Sterbefall

Beurkundung des Sterbefalls

Das Standesamt Ratingen beurkundet den Sterbefall von Personen, die in Ratingen verstorben sind.

Falls die verstorbene Person in Ratingen wohnhaft war, jedoch in einer anderen Stadt verstorben ist, wenden Sie sich zur Beurkundung des Sterbefalls bitte an das Standesamt des Sterbeortes.

Nach der Beurkundung des Sterbefalls werden die entsprechenden Sterbeurkunden ausgestellt.

Sterbefallanzeige

Der Tod einer Person ist dem Standesamt innerhalb von drei Werktagen anzuzeigen.

Wenn die Person in einer Einrichtung (z.B. Krankenhaus oder Senioren-/Pflegeeinrichtung) verstorben ist, erfolgt die Sterbefallanzeige schriftlich durch die Verwaltung der Einrichtung.

Im Einzelfall erfolgt die Sterbefallanzeige ggf. schriftlich durch die Kreispolizeibehörde Mettmann.

In allen anderen Fällen erfolgt die Sterbefallanzeige in der Regel durch ein beauftragtes Bestattungsunternehmen, in seltenen Fällen auch persönlich durch Angehörige der verstorbenen Person.

Leichenpass

Für in Ratingen verstorbene Personen, die zur Bestattung ins Ausland überführt werden sollen, stellt das Standesamt Ratingen auch den erforderlichen Leichenpass aus.

Nachbeurkundung eines Sterbefalls im Ausland

Ist eine Person mit deutscher Staatsangehörigkeit im Ausland verstorben, kann der Sterbefall hier beim Standesamt Ratingen nachbeurkundet werden, sofern der letzte Wohnort in Deutschland Ratingen war.

Antrag auf Nachbeurkundung eines Sterbefalls

Der Sterbefall im Ausland muss nicht nachbeurkundet werden, eine Nachbeurkundung kann jedoch vorteilhaft sein. Es wird ein Sterbeegister angelegt, so dass künftig auch deutsche Sterbeurkunden ausgestellt werden können.

Zuständig ist das Standesamt des letzten Wohnortes in Deutschland. Die Antragstellung kann auch über eine Auslandsvertretung (Deutsches Konsulat im Ausland) erfolgen.

Zur Sterbefallanzeige sind vorzulegen:

  • Sterbefallanzeige
  • Bescheinigung über den Tod (ärztliche Todesbescheinigung)

Zur Nachbeurkundung sind vorzulegen:

  • Antrag auf Nachbeurkundung
  • ausländische Sterbeurkunde ggf. mit Apostille oder Legalisation
  • Übersetzung der ausländischen Sterbeurkunde durch einen in Deutschland anerkannten Dolmetscher
  • ggf. Ausweisdokumente 

In beiden Fällen sind vorzulegen:

Urkundliche Nachweise zu Identität, Namensführung, Personenstand, Familienstand und Staatsangehörigkeit der verstorbenen Person.

Die erforderlichen Unterlagen unterscheiden sich individuell. In der Regel sind dies:

  • Personalausweis, Reisepass, Aufenthaltstitel
  • Urkunden / Bescheinigungen über Namensänderungen
  • Geburtsurkunde 
  • Eheurkunde
  • rechtskräftiges Scheidungsurteil
  • Sterbeurkunde des letzten Ehegatten
  • ggf. Übersetzungen ausländischer Urkunden (nach ISO-Norm) durch einen anerkannten Dolmetscher

Zur Ausstellung eines Leichenpasses sind vorzulegen:

  • Bescheinigung über die 2. Leichenschau bzw. Unbedenklichkeitsbescheinigung (Freigabe)
  • Bescheinigung über die ordnungsgemäße Einsargung

Die Ausstellung von Sterbeurkunden ist gebührenpflichtig

  • je 10,00 € für eine Ausfertigung
  • und 5,00 € für jede weitere Ausfertigung derselben Urkunde (bei gleichzeitiger Ausstellung)

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