Urkundenbestellung
Kurzbeschreibung
Personenstandsurkunden (Urkunden zu Geburt, Ehe, Lebenspartnerschaft und Sterbefall) können nur beim Standesamt des Ereignisortes ausgestellt werden.
- Urkunden zur Geburt beim Standesamt des Geburtsortes
- Urkunden zur Ehe beim Standesamt des Heiratsortes
- Urkunden zur Lebenspartnerschaft beim Standesamt der Begründung der Lebenspartnerschaft
- Urkunden zum Sterbefall beim Standesamt des Sterbeortes
Der Wohnort der betreffenden Person(en) spielt keine Rolle.
Beschreibung
Beim Standesamt Ratingen können Sie Urkunden bestellen
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- zur Zusendung auf dem Postweg
- zur persönlichen Abholung im Standesamt
Zur Urkundenbestellung nutzen Sie bitte unser Online-Formular Urkundenbestellung
Nähere Informationen finden Sie hier unter den entsprechenden Stichworten.
Ihrem Antrag fügen Sie bitte bei:
- Nachweis der Identität (z.B. Personalausweis, Reisepass, Aufenthaltstitel)
Wenn Sie eine Urkunde bestellen, die nicht Sie selbst betrifft (in die Sie nicht selbst als Kind, Elternteil oder Ehegatte eingetragen sind):
- ggf. Nachweis der Verwandtschaft (z.B. eigene Geburtsurkunde, Eheurkunden etc.)
- ggf. Nachweis des berechtigten/rechtlichen Interesses (z.B. Vertrag, Bestallung)
- ggf. schriftliche Vollmacht (falls die Urkunde durch eine bevollmächtigte Person im Standesamt abgeholt werden soll).
Die Bearbeitungszeit für die Ausstellung von Urkunden beträgt ca. 2 bis 3 Tage.
Die Abholung von bestellten Urkunden im Standesamt kann also nach ca. 2 bis 3 Tagen ohne Termin während der Öffnungszeiten erfolgen.
Die Zusendung von Urkunden auf dem Postweg innerhalb Deutschlands beträgt teilweise mehr als 10 Tage.
Wir bitten daher darum, von Nachfragen innerhalb von 14 Tagen nach der Bestellung abzusehen.
Personenstandsregister werden nur für eine bestimmte Zeit beim Standesamt geführt und dann an das Stadtarchiv abgegeben.
Das Standesamt führt folgende Register:
- Geburtenregister der letzten 110 Jahre
- Eheregister der letzten 80 Jahre
- Sterberegister der letzten 30 Jahre
Sollten Sie Urkunden aus älteren Registern benötigen, wenden Sie sich bitte an das jeweilige Stadtarchiv.
Das Stadtarchiv Ratingen erreichen Sie per E-Mail stadtarchiv@ratingen.de
Folgende Personenstandsurkunden können ausgestellt werden:
Urkunden im Stammbuchformat oder im Standardformat DinA4:
- Geburtsurkunde
- Eheurkunde
- Lebenspartnerschaftsurkunde
- Sterbeurkunde
Beglaubigte Ausdrucke von Registern / Beglaubigte Abschriften von Einträgen (ausführliche Urkunden zur Verwendung bei anderen Standesämtern, Behörden oder Gerichten):
- begl. Ausdruck des Geburtenregisters / Abschrift des Geburtseintarges
- begl. Ausdruck des Eheregisters / Abschrift des Heiratseintrages
- begl. Ausdruck des Lebenspartnerschaftsregisters
- begl. Ausdruck des Sterberegisters / Abschrift des Sterbeeintrages
Internationale Urkunden (mehrsprachig, zur Verwendung im Ausland):
- Internationaler Auszug aus dem Geburtseintrag (Formule A),
- Internationaler Auszug aus dem Heiratseintrag (Formule B)
- Internationaler Auszug aus dem und Sterbeeintrag (Formule C)
Urkunden mit Apostille
Zur Verwendung im Ausland wird (je nach Land) eine Apostille für Personenstandsurkunden gefordert. Eine Apostille für Urkunden des Standesamtes Ratingen ist bei der Bezirksregierung Düsseldorf zu beantragen. Nähere Informationen hierzu (auch zu den Kosten und zur Bearbeitungsdauer) finden Sie auf der Internetseite der Bezirksregierung Düsseldorf Ordnung & Sicherheit | Bezirksregierung Düsseldorf (nrw.de)
Falls Sie wünschen, dass die von Ihnen hier beantragte Urkunde zur Anbringung einer Apostille direkt an die Bezirsregierung weitergeleitet wird, geben Sie dies bitte an und nennen Sie bitte das Land, für das die Urkunde mit Apostille benötigt wird.
Personenstandsurkunden dürfen nur an die betreffenden Personen selbst erteilt werden, sowie an Verwandte in gerader Linie, Ehegatten oder Geschwister und andere Personen mit Nachweis eines berechtigten Interesses.
Urkunden werden von den Standesämtern immer aktuell (neu) im Original auf Grundlage des entsprechenden Registers ausgestellt. Eine bereits vorhandene Urkunde (z.B. aus dem Stammbuch) kann nicht kopiert und beglaubigt werden.
Personenstandsurkunden sind gebührenpflichtig
- je 10,00 € für eine Ausfertigung
- und 5,00 € für jede weitere Ausfertigung derselben Urkunde (bei gleichzeitiger Beantragung)
Bei der Suche nach „Urkunden“ im Internet finden sich Serviceportale einiger Firmen, die die Beschaffung von Personenstandsurkunden bei den Standesämtern anbieten. Dies ist zwar legal, führt jedoch dazu, dass neben den Gebühren des Standesamtes zusätzlich auch Kosten für die Bearbeitung durch diese Firmen erhoben werden. Außerdem führt die Antragstellung über eine solche Firma meist zu einer längeren Bearbeitungszeit. Es ist daher zu empfehlen, Urkunden direkt bei den jeweiligen Standesämtern (über die Internetseite der jeweiligen Stadt) zu bestellen.
Bei Urkundenbestellungen zur Zusendung auf dem Postweg erhalten Sie einen entsprechenden Gebührenbescheid zur Überweisung.
Bei Urkundenbestellungen zur Abholung im Standesamt sind die Gebühren vor Ort ausschließlich per EC-Karte zu zahlen (Barzahlung ist nicht möglich).
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtungen
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33.20 - Abteilung Standesamt
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- Minoritenstrasse 2a
- 40878 Ratingen
- Postfach 101740
40837 Ratingen
Postanschrift:
Minoritenstr. 2-6
40878 Ratingen
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Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 02102 550-3280
- E-Mail:
- standesamt@ratingen.de