Sozialpass (Info)

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Sozialpass (Info)

Ermäßigungen bei Nutzung von städtischen Angeboten und Angeboten der Stadtwerke Ratingen

Ratinger Bürgerinnen und Bürger, die Inhaber/innen eines Sozialpasses sind, können Ermäßigungen bei Nutzung von städtischen Angeboten und Angeboten der Stadtwerke Ratingen erhalten.

Wer erhält den Sozialpass?
Den Sozialpass erhalten auf Antrag alle Personen, die Arbeitslosengeld II/Sozialgeld, Leistungen der Grundsicherung oder Sozialhilfe erhalten. Aber auch Personen, deren Einkommen nicht mehr als 10 % höher ist als das Einkommen der vorgenannten Leistungsbezieher/innen, können den Sozialpass erhalten.

Wo erhält man den Sozialpass?
Die Stellen, welche die o.a. Leistungen auszahlen, stellen auch den Sozialpass für ihre Kunden aus. Für die Personen, die nicht im Leistungsbezug stehen, ist das Amt für Soziales, Wohnen und Integration zuständig. 

Daneben können die Pässe auch vom Sozialdienst katholischer Frauen (SkF), Zentrum für Arbeitslose (ZAR), Graf-Adolf-St. 7-9, Ratingen Mitte, und der Diakonie im Kreis Mettmann, Angerstraße 11, Ratingen Mitte, ausgestellt werden.

In Zweifelsfällen oder auch bei Unklarheiten ist das Amt für Soziales, Wohnen und Integration grundsätzlich zuständig.

Wofür kann man Vergünstigungen erhalten?
Für den Besuch von folgenden Einrichtungen erhält man Vergünstigungen: Volkshochschule, Musikschule, Stadtmuseum, Medienzentrum, Eissporthalle, Schwimmbad.
Aber auch für den Besuch von Kulturveranstaltungen und Jugendveranstaltungen erhält man Vergünstigungen.
Zudem berechtigt der Sozialpass Sie zum Einkauf bei der Ratinger Tafel e.V. auf der Straße Am Stadion 1 in 40878 Ratingen

Tipp Ihrer Stadtverwaltung:
Der Sozialpass lohnt sich in jedem Fall.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen