Abfallbeseitigungsgebühren (Info)

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Abfallbeseitigungsgebühren (Info)

Die Bemessungsgrundlage bei den Abfallbeseitigungsgebühren ist das wöchentliche Gesamtvolumen für Restmüll sowie Bioabfall. Das wöchentliche Gesamtvolumen wird auf der Grundlage der für das Grundstück zugeteilten Restmüllbehälter sowie Bioabfallbehälter und auf der Grundlage des Entsorgungsrhythmus errechnet (z.B. bei einem 120 l Behälter mit 14-täglicher Leerung ist die Berechnungsgrundlage 60 l). Anträge auf Änderung des Behältervolumens werden beim Baubetriebshof bearbeitet. Soweit die Voraussetzungen erfüllt sind, erfolgt die Genehmigung von dort ab Beginn des auf den Antragseingang folgenden Monats. Der Abgabenbescheid wird dann durch das Amt für Finanzwirtschaft rückwirkend geändert.

Abgabenordnung

Kommunalabgabengesetz NRW

Satzung der Stadt Ratingen über die Gebühren für die Inanspruchnahme der Abfallentsorgung

Satzung der Stadt Ratingen über die Gebührensätze für die Straßenreinigung, Kanalbenutzung und Abfallentsorgung

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktpersonen