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Abfallbeseitigungsgebühren
Beschreibung
Die Bemessungsgrundlage bei den Abfallbeseitigungsgebühren ist das wöchentliche Gesamtvolumen für Restmüll sowie Bioabfall. Das wöchentliche Gesamtvolumen wird auf der Grundlage der für das Grundstück zugeteilten Restmüllbehälter sowie Bioabfallbehälter und auf der Grundlage des Entsorgungsrhythmus errechnet (z.B. bei einem 120 l Behälter mit 14-täglicher Leerung ist die Berechnungsgrundlage 60 l). Anträge auf Änderung des Behältervolumens werden beim Baubetriebshof bearbeitet. Soweit die Voraussetzungen erfüllt sind, erfolgt die Genehmigung von dort ab Beginn des auf den Antragseingang folgenden Monats. Der Abgabenbescheid wird dann durch das Amt für Finanzwirtschaft rückwirkend geändert.
Abgabenordnung
Kommunalabgabengesetz NRW
Satzung der Stadt Ratingen über die Gebühren für die Inanspruchnahme der Abfallentsorgung
Satzung der Stadt Ratingen über die Gebührensätze für die Straßenreinigung, Kanalbenutzung und Abfallentsorgung
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Zuständige Einrichtungen
- 20.22 - Sachgebiet Grundbesitzabgaben und Hundesteuer
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- Minoritenstr. 2-6
- 40878 Ratingen
- Postfach 40837
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- E-Mail:
steuer@ratingen.de
- E-Mail:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Frau Flitta
Buchstabe D-Ka- Telefon:
- 02102 550-2030
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Frau Reinke
Buchstabe C, Kb-Pe- Telefon:
- 02102 550-2028
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Frau Hebel-Popiel
Buchstabe Pf-U- Telefon:
- 02102 550-2029
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Frau Wagner
Buchstabe A-B, V-Z, Wohnungseigentümergemeinschaften- Telefon:
- 02102 550-2026