Bescheinigung in Steuersachen

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Bescheinigung in Steuersachen

Bescheinigung in Steuersachen

Die für verschiedene gewerberechtliche Erlaubnisse (z.B. Gaststätten- oder Taxikonzession) in aller Regel benötigte Bescheinigung in Steuersachen (früher: steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung) des Gemeindesteueramtes stellt das Amt für Finanzwirtschaft aus.

Die Bescheinigung wird erteilt, wenn keine offenen Forderungen aus Gewerbesteuern und Grundbesitzabgaben gegen den Antragsteller bestehen.

Die Antragstellung sollte schriftlich oder per E-Mail (Mail an: steuer@ratingen.de) erfolgen. Bei schriftlichem oder durch E-Mail gestellten Antrag sollte bereits dem Antrag eine Kopie des Ausweisdokumentes/Vollmacht beigefügt werden.

Bei Einzahlung/Überweisung sind im Verwendungszweck unbedingt folgende Angaben erforderlich:

01.80.10.431150, KK4219UB für (bitte eigenen Namen einsetzen)

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung kann nach vorheriger Terminabsprache auch persönlich oder durch einen Beauftragten im Rathaus beantragt eingereicht werden. Benötigt werden Personalausweis, Pass oder amtlicher Identitätsnachweis und ggf. schriftliche Vollmacht. Soll die Bescheinigung von einer anderen Person abgeholt werden, wird eine schriftliche Vollmacht benötigt. Die abholende Person muss ihren Personalausweis oder Pass ebenfalls mitbringen.

 

Die Ausstellung der Bescheinigung ist gebührenpflichtig und kostet 12,50 €. Der Betrag muss bei Antragstellung auf das Konto der Stadt Ratingen DE95 3345 0000 0042 100 073 bei der Stadtsparkasse Ratingen eingezahlt oder überwiesen werden.

Die Ausstellung der Bescheinigung und der Versand per Post erfolgt unmittelbar nach dem bestätigten Geldeingang, sofern keine offenen Forderungen bestehen.

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktpersonen