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Blindengeld Sehbehinderte
Kurzbeschreibung
Gesetz über die Hilfen für Blinde und Gehörlose (GHBG)
Beschreibung
Der Antrag auf Gewährung von Leistungen nach dem Gesetz über die Hilfen für Blinde und Gehörlose (GHBG) ist beim Landschaftsverband Rheinland zu stellen.
Unterlagen
Das Antragsformular wird im Sozialamt oder als Download unter folgendem Link zur Verfügung gestellt.
Hier geht es zum Download auf der Internetseite des LVR Rheinland.
Zuständige Einrichtungen
- 50 - Amt für Soziales, Wohnen und Integration
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- Minoritenstr. 2-6
- 40878 Ratingen
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- 50.22 - Sachgebiet Seniorenhilfen, Sozialer Dienst, Örtliche Fürsorgestelle
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- Minoritenstr. 2-6
- 40878 Ratingen
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