Grundsteuer
Beschreibung
Die Grundsteuer wird nach den in den Grundsteuermessbescheiden des Finanzamtes festgesetzten Messbeträgen und unter Anwendung der gemeindlichen Hebesätze berechnet.
Einwendungen gegen die Höhe des Grundsteuermessbetrages sind nicht bei der Stadt Ratingen, sondern beim Finanzamt Düsseldorf-Mettmann, Moskauer Str. 19, 40227 Düsseldorf geltend zu machen. Bei individuellen Fragen erreichen Sie die Grundsteuer-Hotline des Finanzamtes Düsseldorf-Mettmann unter Telefon 0211 3804-1959 (Montag bis Freitag von 9:00 bis 18:00 Uhr)
Bei einem Eigentümerwechsel bleibt der bisherige Eigentümer nach den rechtlichen Bestimmungen solange Schuldner der Grundsteuer bis das Finanzamt den Grundbesitz dem neuen Eigentümer steuerlich zurechnet. Die Zurechnung erfolgt dort jeweils zu Beginn des auf den Eigentümerwechsel folgenden Kalenderjahres. Bis dahin bleibt der bisherige Eigentümer für die Grundsteuer zahlungspflichtig! Abweichend davon ist die Stadt Ratingen entgegenkommend bemüht, die Umschreibung ab dem Zeitpunkt durchzuführen, zu dem sich bisheriger und neuer Eigentümer privatrechtlich darüber einig sind, dass sämtliche Abgaben vom neuen Eigentümer zu entrichten sind. Voraussetzung hierfür ist die frühzeitige Mitteilung des Eigentümerwechsels und die entsprechende Erklärung des neuen Eigentümers gegenüber der Stadt Ratingen. Diese Erklärung kann beim Amt für Finanzwirtschaft als Formular angefordert werden. Hilfreich ist ferner eine Kopie des Teils des Kaufvertrages, aus dem hervorgeht, um welches Objekt es sich handelt, wer an wen verkauft hat und wann der wirtschaftliche Übergang stattfand.
Die Hebesätze der Grundsteuer betragen:
Grundsteuer A - Land- und Forstwirtschaft: 312 v. H.
Grundsteuer B - Wohngrundstücke: 450 v. H.
Grundsteuer B - Nichtwohngrundstücke: 710 v.H.
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Zuständige Einrichtungen
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20.22 - Sachgebiet Grundbesitzabgaben, Hundesteuer und Vergnügungssteuer
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- Minoritenstr. 2-6
- 40878 Ratingen
- Postfach 101740
40837 Ratingen
Postanschrift:
Minoritenstr. 2-6
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- E-Mail:
steuer@ratingen.de
- E-Mail:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Herr Tischler
Sachgebietsleitung- Telefon:
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Herr Schöne
Grundbesitzabgaben und Hundesteuer: A-Gh- Telefon:
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Frau Gnyp
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Frau Reinke
Grundbesitzabgaben und Hundesteuer: Le - R- Telefon:
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Frau Hebel-Popiel
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Frau Wagner
Grundbesitzabgaben und Hundesteuer: Ti - Z, Vergnügungssteuer A - Z- Telefon:
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