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eID-Karte

Kurzbeschreibung

Terminvergabe des Bürgerbüros

Beschreibung

Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union (EU) und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) können die eID-Karte beantragen, wenn sie mindestens 16 Jahre alt sind.

Zur Beantragung Ihrer eID-Karte benötigen Sie:

  • das von Ihrem Heimatstaat ausgestellte und gültige Identitätsdokument z. B. einen Pass oder eine nationale Identitätskarte (Personalausweis)

In dem Chip der eID-Karte wird auch Ihre Anschrift gespeichert. Wenn Sie in Deutschland leben und angemeldet sind, kennt die zuständige eID-Behörde (Bürgeramt) Ihre Anschrift. Sind Sie erst nach Deutschland gezogen, müssen Sie sich bei einer deutschen Meldebehörde anmelden.

Die eID-Karte:

  • 37,00 €

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen