Befreiung von der Gurt- und Anschnallpflicht/ Helmbefreiung (Info)

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Dienstleistungsinformationen

Befreiung von der Gurt- und Anschnallpflicht/ Helmbefreiung (Info)

Terminvergabe des Bürgerbüros

  • Gurtbefreiungen sind nur möglich, wenn medizinische Gründe vorliegen und ein Arzt die Gurtbefreiung befürwortet oder wenn die Körpergröße weniger als 1,50 Meter beträgt.
  • Helmbefreiungen sind nur möglich, wenn medizinische Gründe vorliegen und ein Arzt die Helmbefreiung befürwortet.

Bei gesundheitlichen Gründen muss ein ärztliches Attest (s. Antrag auf Befreiung) vorgelegt werden.

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktpersonen