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Befreiung von der Gurt- und Anschnallpflicht/Helmbefreiung

Kurzbeschreibung

Terminvergabe des Bürgerbüros

Beschreibung

  • Gurtbefreiungen sind nur möglich, wenn medizinische Gründe vorliegen und ein Arzt die Gurtbefreiung befürwortet oder wenn die Körpergröße weniger als 1,50 Meter beträgt.
  • Helmbefreiungen sind nur möglich, wenn medizinische Gründe vorliegen und ein Arzt die Helmbefreiung befürwortet.

Bei gesundheitlichen Gründen muss ein ärztliches Attest (s. Antrag auf Befreiung) vorgelegt werden.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen