Meldebescheinigung/ erweiterte Meldebescheinigung für Rentenzwecke

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Dienstleistungsinformationen

Meldebescheinigung/ erweiterte Meldebescheinigung für Rentenzwecke

Terminvergabe des Bürgerbüros

 

Bescheinigung aus dem Melderegister über die eigenen Personendaten zur Vorlage bei Behörden, Banken und Vereinen.

Die einfache Meldebescheinigung enthält folgende Daten:

  • Familienname
  • frühere Namen
  • Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens
  • Doktorgrad
  • Ordensname, Künstlername
  • Geburtsdatum und Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat
  • derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung

Die erweiterte Meldebescheinigung enthält zusätzliche Daten und ist in der Regel nur zur Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt oder zur Vorlage bei Botschaften/Konsulaten erforderlich. Befindet sich der Hauptwohnsitz in Ratingen, kann die erweiterte Meldebescheinigung direkt beim Standesamt im Zusammenhang mit der Anmeldung der Eheschließung ausgestellt werden.

Erweiterte Meldebescheinigung für Rentenzwecke:

Eine erweiterte Meldebescheinigung für Rentenzwecke wird in der Regel zur Vorlage bei einem in- oder ausländischen Rententräger benötigt und belegt, dass eine Person zum Zeitpunkt der Ausstellung der Bescheinigung gelebt hat. Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich.

Sofern keine persönliche Vorsprache möglich ist (z.B. aus gesundheitlichen Gründen), ist unter Vorlage einer Vollmacht die Ausstellung einer erweiterten Meldebescheinigung für Rentenzwecke möglich, allerdings nur mit dem Zusatz, dass die Person "laut Eintrag im Melderegister" als lebend verzeichnet ist.

  • Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises (Personalausweis oder Reisepass bzw. Nationalpass) bei persönlicher Vorsprache

Einfache Meldebescheinigung / erweiterte Meldebescheinigung

9,00 €

 

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktpersonen