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Fundbüro / Fundsachen

Kurzbeschreibung

Die Meldung eines Fundstückes kann im Bürgerbüro persönlich oder durch eine telefonische Mitteilung erfolgen.

Fundstücke und Fundgeld müssen im Bürgerbüro abgegeben werden (Ausnahme: Fundfahrräder, auf die Eigentumsanspruch erhoben wird. Diese können auch beim Finder aufbewahrt werden).

Mit Ablauf von 6 Monaten nach Anzeige des Fundes (in denen das Fundstück nicht in Gebrauch genommen werden darf) erwirbt, wenn gewünscht, der Finder das Eigentum an der Sache. Dies gilt nicht für Geräte wie z.B. Handy's, Laptop's, Notebook's, Netbook's, Tablet PC's, PC's etc., auf denen persönliche Daten des Eigentümers gespeichert sein könnten. Diese Geräte müssen grundsätzlich - bei Nichtabholung durch den Eigentümer nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist - vom Bürgeramt vernichtet werden.

Als Finder haben Sie auch Anspruch auf Finderlohn. Nähere Einzelheiten erfahren sie beim Bürgeramt.

Als Verlierer können Sie beim Bürgerbüro erfragen, ob Ihr verlorener Gegenstand als Fundsache gemeldet ist.

Eine Bescheinigung über die Meldung eines verlorenen Gegenstandes erhalten Sie im Bürgerbüro.

Der Eigentümer einer verlorengegangenen Sache muss einen Eigentumsnachweis beibringen.

Ausnahme:

  • Fundfahrräder, für die Eigentumserwerb angemeldet wird, können beim Finder verbleiben.
  • Alle anderen Fundfahrräder können nach erfolgter Meldung durch den Finder vom Bürgerbüro abgeholt werden.
  • Für weitere Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgerbüros gerne zur Verfügung
  • Die Aufbewahrungsfrist für Fundsachen beträgt 6 Monate. Wird innerhalb dieser Frist kein Eigentümer ermittelt, geht die Fundsache entweder in das Eigentum des Finders oder der Stadt Ratingen über. Fundsachen, die in das Eigentum der Stadt Ratingen übergehen, werden in der Regel jährlich öffentlich versteigert. Versteigerungstermine werden rechtzeitig über die örtliche Presse bekannt gegeben.
  • Nachfragen nach verlorenen Gegenständen empfehlen sich aus organisatorischen Gründen erst nach etwa einer Woche
  • Sie können uns entweder persönlich besuchen oder eine andere Person beauftragen.
  • Die Verlustmeldung sowie die Anmeldung einer Fundsache kann persönlich, telefonisch oder formlos schriftlich erfolgen.
  • Die Fundsache selbst muss jedoch umgehend beim Bürgerbüro abgegeben oder auf dem Postweg an das Bürgerbüro übersendet werden.

Verwahrung von Fundsachen im Wert bis 25,-- €                                

  5,00 €

Verwahrung von Fundsachen im Wert bis 150,-- €

10,00 €

Verwahrung von Fundsachen im Wert bis 500,-- €

 15,00 €

Verwahrung von Fundsachen im Wert über 500,-- €

 20,00 €

Verwahrung von Fundsachen je weitere angefangene 500,--  €

 20,00 €

Zuschlag für die Verwahrung sperriger Fundsachen

 15,00 €

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen