Eheschließung im Ausland, Nachbeurkundung
Beschreibung
Nachbeurkundung einer Eheschließung für deutsche Staatsangehörige nach einer Heirat im Ausland
Deutsche Staatsangehörige, die im Ausland geheiratet haben, können beim Standesamt des aktuellen bzw. letzten Wohnortes in Deutschland die Nachbeurkundung der Eheschließung beantragen. In diesem Fall wird bei dem Standesamt in Deutschland ein Eheregister angelegt und es können dann auch deutsche Eheurkunden ausgestellt werden.
Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und in Ratingen wohnhaft sind oder zuletzt wohnhaft waren, nutzen Sie zur Anfrage hinsichtlich der erforderlichen Unterlagen bitte unser Formular
- Anfrage zu den Unterlagen zur Nachbeurkundung einer Eheschließung
Unsere Antwort erhalten Sie kurzfristig per E-Mail
Wenn Ihnen alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, nutzen Sie zur Beantragung der Nachbeurkundung bitte unser Formular
- Digitaler Antrag auf Nachbeurkundung einer Eheschließung (BundID)
Hier sind alle erforderlichen Unterlagen im Original nachzureichen, auf dem Postweg oder persönlich (an das Standesamt adressiert in den Briefkasten am Rathaus)
- Schriftlicher Antrag auf Nachbeurkundung einer Eheschließung
Der Antrag ist ausgedruckt und eigenhändig unterschrieben mit allen Unterlagen im Original einzusenden, auf dem Postweg oder persönlich (an das Standesamt adressiert in den Briefkasten am Rathaus)
Weitere Informationen finden Sie auch auf unserer Internetseite
Die erforderlichen Unterlagen unterscheiden sich individuell, insbesondere je nach Staatsangehörigkeit, Geburtsland und Eheschließungsland des Paares. Bitte nutzen Sie zur Anfrage unser Online-Formular.
Zu Ihrer Anfrage bzw. Ihrem Antrag erhalten Sie unsere Rückmeldung per E-Mail so schnell wie möglich.
Bei der Vielzahl von Anfragen und Anträgen kann die Beantwortung einige Zeit dauern.
Wir bitten daher, von Nachfragen innerhalb von 14 Tagen abzusehen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Nachbeurkundung einer Eheschließung im Ausland, deutsches Recht
(für zwei deutsche Staatsangehörige): 50,00 €
Nachbeurkundung einer Eheschließung im Ausland, internationales Recht
(wenn nur ein Ehegatte die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt): 90,00 €
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtungen
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33.20 - Abteilung Standesamt
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- Minoritenstrasse 2a
- 40878 Ratingen
- Postfach 101740
40837 Ratingen
Postanschrift:
Minoritenstr. 2-6
40878 Ratingen
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Zuständige Kontaktpersonen
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Frau Piller
Abteilungsleitung- Telefon:
- 02102 550-3284
- E-Mail:
- standesamt@ratingen.de
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- Telefon:
- 02102 550-3282
- E-Mail:
- standesamt@ratingen.de
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- Telefon:
- 02102 550-3285
- E-Mail:
- standesamt@ratingen.de
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- Telefon:
- 02102 550-3286
- E-Mail:
- standesamt@ratingen.de
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- Telefon:
- 02102 550-3281
- E-Mail:
- standesamt@ratingen.de