Führungszeugnis
Kurzbeschreibung
Terminvergabe des Bürgerbüros
Führungszeugnis online
Es besteht die Möglichkeit, Führungszeugnisse und Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister unmittelbar beim Bundesamt für Justiz (BfJ) über ein Online-Portal zu beantragen.
Mit dem neuen Personalausweis können Sie auch ohne Kartenlesegerät mit einem Android-Handy, Iphone (ab 7 Plus) oder Tablet und NFC-Funktion das Führungszeugnis online beantragen - ortsunabhängig und jederzeit.
Beschreibung
Wenn Sie ein Führungszeugnis benötigen, können Sie den Antrag dazu im Bürgerbüro stellen. Der Antrag wird dann an das Bundesamt für Justiz weitergeleitet. Dort wird das Führungszeugnis ausgestellt und an Sie oder an die von Ihnen benannte Behörde versandt.
Die Antragstellung hat grundsätzlich persönlich und unter Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses zu erfolgen. Der Verwendungszweck, für den das Führungszeugnis benötigt wird, ist anzugeben. Minderjährige können ab Vollendung des 14. Lebensjahres ein Führungszeugnis beantragen. Auch deren gesetzliche Vertreterinnen und -vertreter sind bei Minderjährigen antragsbefugt. Bei Geschäftsunfähigkeit kann der Antrag nur durch gesetzliche Vertreterinnen oder Vertreter gestellt werden.
Die Möglichkeit zur Online-Antragsstellung besteht unmittelbar beim Bundesamt für Justiz. Dazu sind ein Personalausweis mit freigeschalteter eID-Funktion und ein Kartenlesegerät erforderlich.
Wenn Sie ein Schreiben vorliegen haben, aus dem hervorgeht, dass Sie ein Führungszeugnis für eine ehrenamtliche Tätigkeit benötigen, bringen Sie dieses bitte mit. In diesem Fall können Sie die Angelegenheit ohne Termin an der Infotheke erledigen.
- NUR MIT TERMIN
- Personalausweis oder Reisepass
- Bei Ausländern der Heimatpass/Aufenthaltstitel
- Die Ausstellung erfolgt durch das Bundesamt für Justiz und nimmt in der Regel bis zu 2 Wochen in Anspruch.
- Die Ausstellung eines europäischen Führungszeugnisses kann bis zu 4 Wochen in Anspruch nehmen.
Unterschieden werden folgende Arten:
- Belegart N- für private Zwecke
- Belegart O- zur Vorlage bei einer Behörde, wenn das Führungszeugnis dieser unmittelbar übersandt werden soll
- Belegart NE- erweitertes Führungszeugnis für Personen, die beruflich, ehrenamtlich oder in sonstiger Weise bei privaten Stellen kinder- oder jugendnah tätig sind, bzw. tätig werden sollen
- Belegart OE - erweitertes Führungszeugnis für Personen, die beruflich, ehrenamtlich oder in sonstiger Weise bei Behörden kinder- oder jugendnah tätig sind, bzw. tätig werden sollen
Bei Beantragung von Führungszeugnissen der Belegart "NE" oder "OE" muss eine Bescheinigung der Stelle, die die Vorlage des Führungszeugnisses verlangt, beigefügt werden. Aus dieser muss hervorgehen, dass ein erweitertes Führungszeugnis nach § 30 a Bundeszentralregistergesetz i.V.m. § 72 a Sozialgesetzbuch VIII benötigt wird
- Die Ausstellung eines Führungszeugnisses kann ausschließlich für Personen ab dem vollendeten 14. Lebensjahr erfolgen. (Strafmündigkeit)
- Gemeldete Anschrift in Ratingen (Nebenwohnsitz genügt)
13,00 €
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtungen
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32.11 - Sachgebiet Bürgerbüro
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- Straße: Minoritenstr. Hausnummer: 2-6
- PLZ: 40878 Ort: Ratingen
- Postfach 101740
40837 Ratingen
Postanschrift:
Minoritenstr. 2-6
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- Telefon:
02102 550-3222 - Fax:
02102 550-9322 - E-Mail:
buergerbuero@ratingen.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 02102 550-3222