Führungszeugnis

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Führungszeugnis

Terminvergabe des Bürgerbüros

Führungszeugnis online

Es besteht die Möglichkeit, Führungszeugnisse und Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister unmittelbar beim Bundesamt für Justiz (BfJ) über ein Online-Portal zu beantragen.
Mit dem neuen Personalausweis können Sie auch ohne Kartenlesegerät mit einem Android-Handy, Iphone (ab 7 Plus) oder Tablet und NFC-Funktion das Führungszeugnis online beantragen - ortsunabhängig und jederzeit.

Führungszeugnis online

  • Das Führungszeugnis enthält neben den Personalien Angaben, ob für die Person Vorstrafen eingetragen sind. Die Beantragung muss persönlich im Bürgerbüro oder online beim Bundesamt für Justiz erfolgen. 

Das für eine Behörde benötigte Führungszeugnis wird sofort an die Behörde geschickt. Grundsätzlich wird bei der Beantragung dieses Führungszeugnisses unbedingt die konkrete Anschrift der Behörde benötigt.

  • Erweitertes Führungszeugnis

Für das Führungszeugnis nach § 30a BZRG erhält der/die Betroffene ein Anforderungsschreiben des Trägers oder der Trägerorganisation (z.B. kirchliche Einrichtung, CVJM, Sportvereine), der/die das Führungszeugnis benötigt. Beim Anforderungsschreiben sind folgende Angaben notwendig:

  • die Daten der Organisation
  • dass die Voraussetzungen nach § 30 a Abs.1 Bundeszentralregistergesetz vorliegen,
  • Name, Vorname, Geburtsdatum und Anschrift desjenigen, der das Führungszeugnis beantragen soll,
  • die gewünschte Belegart (NE,NG,OE,PE).

Soll das gewünschte Führungszeugnis einer Behörde übersandt werden, ist wieder die genaue Anschrift notwendig.

  • Die Ausstellung eines Führungszeugnisses kann ausschließlich für Personen ab dem vollendeten 14. Lebensjahr erfolgen. (Strafmündigkeit)
  • Gemeldete Anschrift in Ratingen (Nebenwohnsitz genügt)
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Bei Ausländern der Heimatpass/Aufenthaltstitel         

13,00 €

  • Die Ausstellung erfolgt durch das Bundesamt für Justiz und nimmt in der Regel bis zu 2 Wochen in Anspruch.
  • Die Ausstellung eines europäischen Führungszeugnisses kann bis zu 4 Wochen in Anspruch nehmen.

Unterschieden werden folgende Arten:

  • Belegart N- für private Zwecke
  • Belegart O- zur Vorlage bei einer Behörde, wenn das Führungszeugnis dieser unmittelbar übersandt werden soll
  • Belegart NE- erweitertes Führungszeugnis für Personen, die beruflich, ehrenamtlich oder in sonstiger Weise bei privaten Stellen kinder- oder jugendnah tätig sind, bzw. tätig werden sollen
  • Belegart OE - erweitertes Führungszeugnis für Personen, die beruflich, ehrenamtlich oder in sonstiger Weise bei Behörden kinder- oder jugendnah tätig sind, bzw. tätig werden sollen

Bei Beantragung von Führungszeugnissen der Belegart "NE" oder "OE" muss eine Bescheinigung der Stelle, die die Vorlage des Führungszeugnisses verlangt, beigefügt werden. Aus dieser muss hervorgehen, dass ein erweitertes Führungszeugnis nach § 30 a Bundeszentralregistergesetz i.V.m. § 72 a Sozialgesetzbuch VIII benötigt wird

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