Gewerbezentralregisterauskunft

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Dienstleistungsinformationen

Gewerbezentralregisterauskunft

Terminvergabe des Bürgerbüros

Online-Beantragung über das Serviceportal des Bundesamtes für Justiz

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Der Antrag auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister löst immer eine Gebührenpflicht aus. Die Gebühr wird mit der Antragstellung fällig.

Das Gewerbezentralregister enthält Verwaltungsentscheidungen über:

  • Gewerbeuntersagungen                                                   
  • Rücknahmen von Erlaubnissen und Konzessionen
  • Verzichte auf eine Zulassung zu einem Gewerbe
  • Bußgeldentscheidungen mit Gewerbebezug
  • Rechtskräftige strafrechtliche Verurteilungen gegen Gewerbetreibenden

Ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister wird benötigt, wenn die persönliche Zuverlässigkeit für gewerbliche Erlaubnisse oder für eine Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen nachgewiesen werden muss. Auch private Auftraggeber verlangen in Einzelfällen Auszüge aus dem Gewerbezentralregister.

  • Als natürliche Person müssen Sie mit Hauptwohnsitz in Ratingen gemeldet sein, andernfalls müssen Sie die Auskunft bei der Stadtverwaltung Ihres Hauptwohnsitzes beantragen. Der Antrag muss persönlich gestellt werden.
  • Als juristische Person müssen Sie Ihren Hauptgeschäftssitz in Ratingen haben und im Handelsregister eingetragen sein. Der Antrag muss schriftlich gestellt werden.
  • Schriftliche und unterschriebene Anfrage der geschäftsführenden Gesellschafter

  • Ausweiskopie der geschäftsführenden Gesellschafter

  • Kopie der Überweisung oder Verrechnungsscheck

  • Angabe des Verwendungszwecks für die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister

Die Gebühr für eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beträgt 13,00 Euro. Bitte senden Sie uns einen Verrechnungsscheck oder einen Nachweis über die Einzahlung (auf das Kassenzeichen: 02.10.20.431160 - Name des Antragstellers - bei der Sparkasse HRV, IBAN: DE95 3345 0000 0042 1000 73,BIC: WELADED1VEL) zu, wenn Sie die Anfrage schriftlich stellen.

  • 13,00 €

 

Bei schriftlicher Anfrage bitte:

  • Verrechnungsscheck

oder

  • Nachweis über die Einzahlung

Wer im Besitz eines neuen elektronischen Personalausweises oder eines neuen elektronischen Aufenthaltstitels ist, hat die Möglichkeit einer "Online-Beantragung" über das Serviceportal des Bundesamtes für Justiz.
Die für die Gewerbezentralregisterauskunft fällige Gebühr ist ebenfalls online zu entrichten. Im Rahmen des Bezahlvorgangs werden Sie auf eine sichere Bezahlseite geführt. Hier haben Sie die Möglichkeit, eine Kreditkarte (Visa-/Mastercard) oder das Giropayverfahren zu nutzen. Ob Ihr Kreditinstitut das Giropayverfahren unterstützt, können Sie dort erfragen.

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktpersonen