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Beschreibung
Verlängerung von Schwerbehindertenausweisen / Erst- und Änderungsanträge
- Ab 1. Januar 2008 änderte sich die Zuständigkeit. Aufgaben nach dem Schwerbehindertenrecht werden seitdem nicht mehr vom Versorgungsamt Düsseldorf, sondern von der Kreisverwaltung Mettmann - Versorgungsverwaltung - Schwarzbachstr. 10, übernommen.
Für die Verlängerung werden folgende Unterlagen benötigt:
- Personalausweis oder Reisepass
- bei Bevollmächtigten schriftliche Vollmacht
- Schwerbehindertenausweis
Erst- und Änderungsanträge:
- Können im Bürgerbüro abgeholt / abgegeben werden oder den Erst- und Änderungsantrag beim Versorgungsamt Mettmann postalisch einreichen.
- Link: Schwerbehindertenausweis Kreis Mettmann
Gebührenfrei
Zuständige Einrichtungen
- 33.12 - Sachgebiet Bürgerbüro
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- Minoritenstr. 2-6
- 40878 Ratingen
- Postfach 40837
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- Telefon:
02102 550-3222 - Fax:
02102 550-9322 - E-Mail:
buergerbuero@ratingen.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 02102 550-3222