Schwerbehindertenausweis

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Dienstleistungsinformationen

Schwerbehindertenausweis

Terminvergabe des Bürgerbüros

Verlängerung von Schwerbehindertenausweisen / Erst- und Änderungsanträge

  • Ab 1. Januar 2008 änderte sich die Zuständigkeit. Aufgaben nach dem Schwerbehindertenrecht werden seitdem nicht mehr vom Versorgungsamt Düsseldorf, sondern von der Kreisverwaltung Mettmann - Versorgungsverwaltung - Schwarzbachstr. 10, übernommen.

Für die Verlängerung werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • bei Bevollmächtigten schriftliche Vollmacht
  • Schwerbehindertenausweis

Gebührenfrei

Erst- und Änderungsanträge:

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktpersonen