Parkausweis für schwerbehinderte Menschen (Blauer Parkausweis)

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Dienstleistungsinformationen

Parkausweis für schwerbehinderte Menschen (Blauer Parkausweis)

Terminvergabe des Bürgerbüros

Schwerbehinderten

  • mit außergewöhnlicher Gehbehinderung oder Blinden (Merkzeichen aG oder Bl im Schwerbehinderten-Ausweis);
  • mit beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder mit vergleichbaren Funktionsstörungen;
  • mit den Merkzeichen G und B und einem GdB von wenigstens 80 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken);
  • mit den Merkzeichen G und B und einem GdB von wenigstens 70 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Ledenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken) und gleichzeitig einem GdB von wenigstens 50 für Funktionsstörungen des Herzens oder der Atmungsorgane;
  • die an Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa erkrankt sind, wenn hierfür ein GdB von wenigstens 60 vorliegt;
  • mit künstlichem Darmausgang und zugleich künstlicher Harnableitung, wenn hierfür ein GdB von wenigstens 70 vorliegt,

kann eine Parkerleichterung ausgestellt werden.

Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "aG" oder "Bl" und Hauptwohnsitz in Ratingen.

  • Sie können uns entweder persönlich besuchen oder eine andere Person beauftragen. (Vollmacht)
  • Schwerbehindertenausweis
  • Lichtbild
  • Gebührenfrei

Der Schwerbehindertenparkausweis wird sofort ausgestellt.

Sofern das Versorgungsamt Mettmann noch keine Entscheidung über den Antrag auf Feststellung der Merkzeichen getroffen hat, kann bei Vorlage eines ärztlichen Attestes (außergewöhnlich gehbehindert oder blind) ein vorläufiger Ausweis für ein Jahr ausgestellt werden.

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  • - Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich

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