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Fischereischein

Kurzbeschreibung

Wie können Sie die Dienstleistung in Anspruch nehmen?

Wichtig: Bei erstmaliger Beantragung des Scheins im neuen Scheckkartenformat müssen Sie persönlich in der Behörde vorstellig werden.

Eine bevollmächtigte Vertretung kann den Antrag für Sie erledigen. 

Terminvergabe:

Terminvergabe des Bürgerbüros

 

Online Beantragung:

Nachdem Sie einmalig persönlich in der Behörde vorstellig geworden sind, können Sie die Fischereiabgabe online zahlen oder verlorene Scheine auf den Seiten des Landes nachbestellen. Sie müssen sich dafür mit ihrer Bund-ID auf den Serviceseiten des Landes anmelden. Bei neu bestandener Fischerprüfung kann der Schein wahlweise direkt online beantragt werden:

 

Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.

Beschreibung

Nach bestandener Fischerprüfung können Sie den Fischereischein beantragen.

Seit dem 1. Juli 2026 gibt es den Fischereischein im neuen Format: als fälschungssichere Scheckkarte mit NFC-Chip und als elektronisches Zertifikat für Ihr Smartphone. Der Schein gilt auf Lebenszeit. Die Fischereiabgabe zahlen Sie wie bisher für ein oder fünf Kalenderjahre.

Der Jugendfischereischein entfällt

Den gesonderten Jugendfischereischein gibt es künftig nicht mehr. Kinder und Jugendliche von 10 bis 15 Jahren dürfen ohne eigenen Schein angeln, wenn eine Person mit gültigem Fischereischein sie begleitet.

Hinweis für Angelnde aus anderen Bundesländern

Wer mit einem Fischereischein aus einem anderen Bundesland in NRW angeln möchte, zahlt ab dem 1. Juli 2026 ebenfalls die nordrhein-westfälische Fischereiabgabe.

NUR MIT TERMIN

  • bestandene Fischerprüfung
  • Wohnsitz in Ratingen
  • Personalausweis

Nach erfolgreicher Beantragung wird der Fischereischein im Scheckkartenformat per Post zugesandt. Dies wird voraussichtlich 4 Wochen in Anspruch nehmen. Sie erhalten bereits vor Ort einen Nachweis über die Beantragung, mit dem Sie direkt Erlaubnisscheine erwerben können und angeln dürfen.

  • bestandene Fischerprüfung
  • Wohnsitz in Ratingen

Seit dem 1. Juli 2026 zahlen Sie zwei getrennte Beträge: einmal für die Ausstellung des Fischereischeins und einmal für die Fischereiabgabe. Online ist beides günstiger als vor Ort.

Ausstellung des Fischereischeins (einmalig)

  • Online-Antrag: 18 Euro
  • Antrag vor Ort: 30 Euro
  • Wichtig! Bei der ersten Beantragung ist zwingend eine persönliche Beantragung in der Behörde notwendig.

 

Fischereiabgabe (für 1 oder 5 Jahre)

Damit Ihr Fischereischein gültig ist, müssen Sie zusätzlich die Fischereiabgabe entrichten. Sie können sie für ein Kalenderjahr oder für fünf aufeinanderfolgende Kalenderjahre zahlen.

Für ein Kalenderjahr:

  • Online: 14 Euro
  • Vor Ort: 22 Euro

Für fünf Kalenderjahre:

  • Online: 42 Euro
  • Vor Ort: 50 Euro

Zahlung

Vor Ort zahlen Sie bevorzugt mit EC-Karte; Barzahlung ist möglich. Beim Online-Antrag erfolgt die Zahlung über das elektronische Bezahlsystem des Landes.

Befreiungen

Nein

Ermäßigungen

Nein

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen