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Beschreibung
Jugendfischereischein
Jugendliche von 10 bis 16 Jahren können einen Jugendfischereischein beantragen. Hierzu ist keine Prüfung erforderlich. Es darf jedoch nur gemeinsam mit einem Erwachsenen, der einen gültigen Fischereischein besitzt, gefischt werden.
Nach Vollendung des 14. Lebensjahres kann die Fischereiprüfung bei der Kreisverwaltung Mettmann abgelegt werden. Nach der Prüfung wird ein Jahres- bzw. Fünfjahresfischereischein auf Antrag ausgestellt, der zum alleinigen Fischen berechtigt.
Der Fischereischein wird sofort ausgestellt.
Jugendfischereischein
Antragsbogen
1 Lichtbild
Jahresfischereischein und Fünfjahresfischereischein
Antragsbogen
1 Lichtbild
Prüfungsnachweis
Jugendfischereischein
- 8,00 €
Jahresfischereischein
- 16,00 €
Fünfjahresfischereischein
- 48,00 €
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Zuständige Einrichtungen
- 33.12 - Sachgebiet Bürgerbüro
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- Minoritenstr. 2-6
- 40878 Ratingen
- Postfach 40837
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- Telefon:
02102 550-3222 - Fax:
02102 550-9322 - E-Mail:
buergerbuero@ratingen.de
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Zuständige Kontaktpersonen
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