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Fischereischein

Kurzbeschreibung

Terminvergabe des Bürgerbüros

Beschreibung

Jugendfischereischein

Jugendliche von 10 bis 16 Jahren können einen Jugendfischereischein beantragen. Hierzu ist keine Prüfung erforderlich. Es darf jedoch nur gemeinsam mit einem Erwachsenen, der einen gültigen Fischereischein besitzt, gefischt werden.

Nach Vollendung des 14. Lebensjahres kann die Fischereiprüfung bei der Kreisverwaltung Mettmann abgelegt werden. Nach der Prüfung wird ein Jahres- bzw. Fünfjahresfischereischein auf Antrag ausgestellt, der zum alleinigen Fischen berechtigt.

Der Fischereischein wird sofort ausgestellt.  

Jugendfischereischein

Antragsbogen

1 Lichtbild


Jahresfischereischein und Fünfjahresfischereischein

Antragsbogen

1 Lichtbild
Prüfungsnachweis

Jugendfischereischein

  • 8,00 €

Jahresfischereischein

  • 16,00 €

Fünfjahresfischereischein

  • 48,00 €

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen